Google Analytics verstößt gegen die Datenschutzverordnung. Die österreichische, sowie die französische Datenschutzbehörde (DSB) kommen aufgrund einer Musterbeschwerde, die vom Verein Noyb rund um Max Schrems eingebracht wurde, zu dem Schluss, dass die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Laut Bescheid wurde “einer Verletzung der allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Art. 44 DSGVO” stattgegeben. Diese regelt die Weitergabe von personenbezogener Daten an Drittländer bzw. an internationale Organisationen. Im konkreten Fall seien zumindest "eine einzigartige Nutzer-ID-Nummer, IP-Adresse und Browserparameter" an Google übermittelt worden. Das heißt soviel wie, dass ein eindeutiges Userprofil inklusive verwendeter Geräte- bzw. Router-Adresse (IP) und des genutzten Browsers erstellt werden kann.
Strafen nach der DSGVO: Im Falle eines Unternehmens, können Geldbußen von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Das kann ganz schön teuer werden…Ein Glück, dass wir die passende Lösung für Sie gefunden haben!!Wir steigen jetzt mit vielen Kund:innen auf die Webanalysenplattform von matomo um.
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