Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde 2023 in Österreich beschlossen und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act, EAA, 2019/882) in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen.
Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Dazu gehören vor allem:
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz/Jahresbilanzsumme sind von den Verpflichtungen ausgenommen, sofern die Umsetzung unverhältnismäßig teuer oder technisch nicht machbar ist. Öffentliche Stellen unterliegen bereits dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und müssen auch bei externen Dienstleistern auf Barrierefreiheit achten.
Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) und umfassen unter anderem:
Im Folgenden eine kurze Checkliste für die barrierefreie Gestaltung Ihrer Websites und Dienste:
Diese Punkte decken einen Großteil der WCAG 2.1-Anforderungen ab und helfen Ihnen, die BaFG-Standards einzuhalten.
Bei Verstößen gegen das BaFG können Behörden Bußgelder von bis zu 80.000 Euro verhängen. Auch Verbraucherverbände können Unternehmen abmahnen und klagen. Die Verantwortung liegt beim Anbieter der Website oder Dienstleistung.