Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde 2023 in Österreich beschlossen und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act, EAA, 2019/882) in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Dazu gehören vor allem:

  • Webshops und Online-Marktplätze
  • Banken und Finanzdienstleister (z. B. Online-Banking)
  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Ticketbuchungssysteme)
  • Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Telekom-Websites)
  • E-Books und E-Book-Reader
  • Software und Apps, die zu den genannten Diensten gehören

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz/Jahresbilanzsumme sind von den Verpflichtungen ausgenommen, sofern die Umsetzung unverhältnismäßig teuer oder technisch nicht machbar ist. Öffentliche Stellen unterliegen bereits dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und müssen auch bei externen Dienstleistern auf Barrierefreiheit achten.

Was bedeutet Barrierefreiheit nach dem BaFG?

Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) und umfassen unter anderem:

  • Visuelle Barrierefreiheit: Hoher Kontrast, skalierbarer Text, keine rein farbbasierten Hinweise.
  • Navigation & Bedienung: Alle Funktionen müssen per Tastatur nutzbar sein.
  • Alternative Inhalte: Bilder müssen Alt-Texte haben, Videos Untertitel.
  • Verständlichkeit: Klare Struktur, einfache Sprache, intuitive Navigation.
  • Technische Standards: Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien.

Selbsttest: Ist Ihre Website barrierefrei?

Nutzen sie Tools zur Überprüfung der WCAG-Konformität Ihrer Website.

Checkliste: WCAG 2.1 und BaFG-Anforderungen

Im Folgenden eine kurze Checkliste für die barrierefreie Gestaltung Ihrer Websites und Dienste:

  • Alternativtexte: Alle Bilder und Grafiken müssen aussagekräftige alt-Attribute besitzen.
  • Untertitel / Transkripte: Für Videos und Audio-Inhalte Untertitel oder Textalternativen bereitstellen.
  • Kontrastverhältnis: Sicherstellen, dass Text und Hintergrund ausreichend kontrastieren.
  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein; sichtbarere Fokus-Umrandung.
  • Struktur & Semantik: Logische Überschriftenhierarchie (h1–h6), Listen, Tabellen, ARIA-Rollen wo notwendig.
  • Skalierbarkeit: Inhalte sollten bis zu 200% vergrößert werden können, ohne Layout-Brüche.
  • Fehlermeldungen & Formulare: Beschriftungen (Labels) und klare Hinweise bei Eingabefehlern.
  • Dynamische Inhalte: Animationen pausierbar, keine automatisch startenden Medien, keine flackernden Elemente.

Diese Punkte decken einen Großteil der WCAG 2.1-Anforderungen ab und helfen Ihnen, die BaFG-Standards einzuhalten.

Welche Strafen drohen?

Bei Verstößen gegen das BaFG können Behörden Bußgelder von bis zu 80.000 Euro verhängen. Auch Verbraucherverbände können Unternehmen abmahnen und klagen. Die Verantwortung liegt beim Anbieter der Website oder Dienstleistung.

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